Bereits im Juni 2020 haben wir den Antrag gestellt, die Planungen im Bereich des auslaufenden Schulzentrums zu beginnen. Auf Wunsch des Bürgermeisters haben wir dieses Anliegen nun erst nach der Sommerpause auf die Tagesordnung gebracht. Wer uns jetzt vorhält, der Antrag sei Wahlkampf, lenkt selbst von der eigenen Planlosigkeit ab.

Die Zeit drängt. Jeder Monat Leerstand des Hauptschulgebäudes wird uns künftig tausende Euro kosten. Das wird aus Steuergeldern bezahlt.

Ein Leerstand lässt sich schon heute nicht mehr verhindern – dafür ist die Zeit bis zum Auslaufen der Hauptschule zu kurz. Es geht nun nur noch darum, die Zeit des Leerstandes kurz und damit die Kosten für unsere Stadt gering zu halten. Ein möglicher Zeitplan könnte so aussehen:

September 2020

  • Kick-off-Beschluss des Rates mit richtungsweisender Entscheidung zur weiteren Planung am Stromberg
  • Erstes Zusammentreten der Arbeitsgruppe städtebauliche Entwicklung

November 2020

  • Festlegung einer Gebietskulisse für integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte, die Grundvoraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung sind
  • Ausschreibung eines Auftrags zur planerischen Begleitung der städtebaulichen Entwicklungsplanung

Dezember 2020

  • Vergabe eines Auftrags zur planerischen Begleitung der städtebaulichen Entwicklungsplanung
    • Dauer bis zur Fertigstellung der Konzepte inklusive umfassender Bürgerbeteiligung: 12-18 Monate

Mitte 2021

  • Gespräche mit außerschulischen Nutzern des Hauptschulgebäudes (Musikschule, VHS) zur Bereitstellung von Räumen
  • Vorbereitung eines Fördermittelantrags auf Grundlage der sich abzeichnenden Projekte im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung

Frühjahr 2022

  • Fertigstellung der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte
  • Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Entwicklung des ehemaligen Schulzentrums (Bewerbungsfrist: 30.09.2022 für das Jahr 2023)

Mitte 2022

  • Beginn des Leerstandes im Hauptschulgebäude

Herbst 2022

  • Fördermittelzusage und Übergabe des Fördermittelbescheids
  • Europaweite Ausschreibung zur Vergabe eines Auftrags an einen Generalunternehmer zum Bau eines neuen Rathauses mit Bürgerzentrum

Frühjahr 2023

  • Vergabe eines Auftrages an einen Generalunternehmer zum Bau eines neuen Rathauses mit Bürgerzentrum
  • Vorbereitung zum Rückbau des Hauptschulgebäudes

Mitte 2023

  • Vorstellung einer Bauplanung
  • Beschlussfassung des Rates über die Umsetzung
  • Rückbau des Hauptschulgebäudes (ggf. früher)

Frühjahr 2024

  • Baustart des neuen Rathauses mit Bürgerzentrum

Ende 2025

  • Fertigstellung und Einweihung, Umzug der Rathäuser.

Die Zeit eilt gegenwärtig vor allem, weil für Fördermittelanträge bestimmte Fristen gelten. Bis zum 30. September eines Jahres können Anträge für das Folgejahr gestellt werden. Schafft Isselburg es nicht, vor dem 30. September 2022 einen Fördermittelantrag auf Basis eines vorliegenden integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vorzulegen, kann erst im Jahr 2023 wieder für das Jahr 2024 ein Fördermittelantrag gestellt werden.

Rathaus mit Bürgerzentrum preiswert zu haben

Im Ergebnisplan des städtischen Haushalts fallen bei einer städtischen Investition Abschreibungsaufwendungen und Finanzierungsaufwendungen (Zinsen) an. Bei der gegenwärtigen Zinslage gehen wir davon aus, dass eine Finanzierung ohne Zinsen realisierbar ist.

Beispielsrechnung (Zahlen sind nur Muster):
Fallen etwa Herstellungskosten für ein Rathaus mit Bürgerzentrum von 12.000.000 Euro an und erhält die Stadt Isselburg eine Förderung von 7.200.000 Euro (60 Prozent der Investition), verbleiben 4.800.000 Euro, die von der Stadt Isselburg aufzubringen sind. Im Ergebnishaushalt würde die jährliche Belastung durch Abschreibungen und nach Abzug der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Zuschüsse bei 60.000 Euro liegen. Durch den Wegfall von Mietaufwendungen für den Verwaltungsstandort Hüttenstraße und durch Wegfall der Bewirtschaftungskosten der energetisch sanierungsbedürftigen Hauptschule (200.000 Euro p.a.) würde die Stadt Isselburg mit einem neuen Rathaus jährlich sogar ein Plus erwirtschaften. Selbst bei einem niedrigen Zinssatz würde unterm Strich noch immer ein positives Ergebnis stehen – ohne Betrachtung der Effizienzsteigerung in der gesamten Verwaltung.

Aufwendungen im Ergebnisplan
Abschreibungen: -150.000 Euro pro Jahr (bei 12.000.000 Euro Investition)
Finanzierung: 0 Euro pro Jahr in den ersten 10 Jahren (0 % Zinsen bei 10 Jahren Zinsbindung)
Betriebskosten Rathausneubau: -100.000 Euro pro Jahr (großzügig geschätzt)
∑ der Aufwendungen pro Jahr: -250.000 Euro

Wegfall Betriebskosten Hauptschule: +200.000 Euro pro Jahr
Wegfall Miete Hüttenstraße: +47.000 Euro pro Jahr
Wegfall Betriebskosten Hüttenstraße: +30.000 Euro pro Jahr
Wegfall Betriebskosten Rathaus Minervastr.: +43.000 Euro pro Jahr

Auflösung von Sonderposten für die Fördermittel: 97.500 Euro pro Jahr
∑ der Einsparungen pro Jahr: +417.500 Euro

∑ Auswirkungen auf das jährliche Ergebnis: +167.500 Euro (jährliche Entlastung des Haushalts!)

Vorteil für Isselburg wäre auch, dass nicht nur die Baukosten zu den Herstellungskosten zählen, sondern auch die Rückbauarbeiten am Hauptschulgebäude. So würden diese Aufwendungen einerseits gefördert und andererseits würden diese den Haushalt über die Abnutzungsdauer von 80 Jahren gleichmäßig belasten.

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