Am 23. November 2022 sprach der Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Kultur und Soziales dem Rat die Empfehlung aus, Energiekostenzuschüsse an die Bocholter Tafel e.V. auszuzahlen, während der Antrag des Vereins Gesund und Fit Isselburg e.V. zunächst mit der Anforderung weiterer Nachweise zurückgewiesen wurde. Beide Vereine legten vergleichbare Verbrauchsnachweise vor.
Die FDP-Fraktion sieht, wie die übrigen Fraktionen, den Bedarf, unbillige Härten für Vereine bei den Energiekosten abzumildern. Die Auszahlung von Steuergeldern braucht aber klare Kriterien und einen vorhandenen Bedarf.
„Wenn der Rat einen Energiekostenzuschuss auslobt und für Zuschussanträge die Vorlage einer Verbrauchsübersicht von 2019 ausreichen lässt, muss das für alle gelten. Wenn den Ratsfraktionen die Nase eines Antragstellers nicht passt, kann das kein Grund der Ablehnung des Zuschussantrags sein. Genau das hat aber der Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Kultur und Soziales mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen. Juristisch ist das ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes“, erläutert FDP-Fraktionschef Kevin Schneider die Haltung seiner Fraktion.
„Wir Freie Demokraten wollen klare Kriterien für die Vergabe von Energiekostenzuschüssen und wir wollen, dass alle einheitlich danach Zuschüsse ausgezahlt bekommen. Jede willkürliche Zuschussvergabe ist mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar“, so Schneider weiter.
Die FDP-Fraktion habe ein Konzept für eine rechtssichere Zuschussvergabe vorgelegt, sei mit diesem Ansinnen bei den übrigen Fraktionen allerdings auf taube Ohren gestoßen.
Zuschuss nur bei realisierten Mehrkosten
Ganz konkret erwartet die FDP-Fraktion, dass die Auszahlung von Zuschüssen an das tatsächliche Vorliegen von Mehrkosten geknüpft wird. Das bedeutet, wenn ein Verein beispielsweise einen langfristigen Stromliefervertrag mit noch immer niedrigen Strompreisen hat, gibt es keine Mehrkosten und somit auch keine Notwendigkeit, diese gleichbleibenden Kosten zu bezuschussen.
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