Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt, die Wahlen des Landrats, zum Kreistag und zum Stadtrat stehen an. Hier beantworten wir einige Fragen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Sie wählen den Landrat, den Kreistag und den Stadtrat. Für jede Wahl gibt es eine Stimme. Man kann also keine „Zweitstimme“ abgeben. Die Stimmen für die Kandidaten bei den Wahlen zum Kreistag und zum Stadtrat werden für die Parteien gewertet. Für die Zusammensetzung des Kreistags und des Rates kommt es also auf die Anzahl der Stimmen für eine Partei an. Wer die FDP im Kreistag und im Stadtrat stark machen möchte, muss die FDP-Kandidaten in seinem Wahlbezirk wählen.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Formular. Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten (formell: Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins), füllen Sie das Formular aus und schicken es an das Wahlamt im Rathaus in der Hüttenstraße in Isselburg.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, helfen wir Ihnen gerne – ganz unabhängig von Ihrer späteren Wahlentscheidung. Schreiben Sie einfach formlos eine E-Mail an wahlhilfe@fdp-isselburg.de und wir melden uns bei Ihnen.

Welche Aufgaben hat der Landrat, der Kreistag und der Stadtrat?

Der Landrat ist Chef der Kreisverwaltung. Was der Bürgermeister in der Stadt ist, ist der Landrat im Kreis Borken.

Der Kreistag ist sozusagen das Parlament auf Kreisebene. Dort werden die wichtigen Entscheidungen getroffen, die den Kreis betreffen. Zuständig ist der Kreis zum Beispiel bei den Busverbindungen.

Der Stadtrat ist sozusagen das Parlament der Stadt. Dort werden die wichtigsten örtlichen Entscheidungen getroffen. Zuständig ist der Rat etwa für die Festlegung der Steuersätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer, für die Ausweisung neuer Baugebiete oder für die Ausstattung der Grundschulen in unserer Stadt.