Voller Zuversicht erklärte Bürgermeister Michael Carbanje jüngst noch, man gehe nach der Gründung des Hochwasser-Zweckverbandes von einem grünen Licht für die weiteren Paßhof II-Planungen durch die Bezirksregierung aus. Die Zuversicht ist gewichen – es bleibt dabei, dass die Stadt Isselburg zunächst durch die Umsetzung von Hochwassermaßnahmen nachweisen muss. Nach den Hochwasserkarten überschwemmte Bereiche müssen zunächst hochwasserfrei werden.

„Die Umsetzung des gesamten Hochwasserschutzes wird ein Projekt für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre sein. Isselburg wird ausbluten, wenn nicht jetzt endlich die Ausweisung neuer Baugebiete geplant wird. Beginnen wir jetzt nicht die Planungen, wird eine ganze Generation in Isselburg nicht bauen können. Die Pestel-Studie hat uns kürzlich einmal mehr verdeutlicht, dass in Isselburg deutlich zu wenig gebaut wird. Um den Bevölkerungsstand zu halten, sind 40 neue Wohnungen jährlich erforderlich – davon sind wir im Stadtgebiet weit entfernt. Da wir mit Innenverdichtungen alleine nicht weiterkommen, – hier fehlen insbesondere Parkplätze – müssen wir endlich neue Baugebiete planen“, erklärt FDP-Fraktionschef Kevin Schneider.

Prüfauftrag nicht umgesetzt

Die Freien Demokraten kritisieren zugleich auch den Bürgermeister für die mangelnde Umsetzung eines Prüfauftrages, den der Bauausschuss im Sommer 2018 erteilt hat.

„Der Bürgermeister sollte schon längst klären, inwieweit heute bereits hochwasserfreie Flächen im Bereich des Baugebietes Paßhof II schon überplanbar sind. Geliefert wurde nichts. Es scheint, als habe man sich nur auf die Gespräche mit der Bezirksregierung verlassen. Das ist ein Fehler, der unserer Stadt viel Zeit gekostet hat“, kritisiert Schneider.

Antrag auf Planungsstart gestellt

Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, wollen die Freien Demokraten nun die Planungen für einen ersten Teilabschnitt des Baugebietes Paßhof II starten lassen. Der Antrag sieht vor, eine Fläche von rund 56.000 qm als Baugebiet auszuweisen. Der Bürgermeister soll nach dem Anliegen der FDP eine Vorlage zu einem Aufstellungsbeschluss nach § 2 I BauGB vorbereiten.

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